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> Bei folgendem Satz bin ich mir nicht sicher, ob es
> "den" oder "dem" heißen muss:
> "Dies schließt die Archivierung personenbezogener Daten in
> einem anderen als den?dem? für Sie gültigen rechtlichen
> Zuständigkeitsbereich ein,..."
> Über kurze Aufklärung mit Begründung wäre ich sehr dankbar!
Eigentlich ein klarer Fall, da "einem anderen" Dativ ist, welcher dann im Vergleich auch beibehalten werden muss. Also "dem".
Grüße
Julian