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> Ich bringe Ihnen somit umfangreiche - ja sogar umfangreichste -
> Kenntnisse der gegenwärtigen Rechtslage mit.
Kenntnisse werden nicht _jemandem_ mitgebracht -- Kuchen und Wein z.B. von Rotkäppchen der Großmutter dagegen schon.
Und was soll denn dieses doppelte Adjektiv umfangreich(ste)?
Und, bitte, was genau sind denn Kenntnisse der gegenwärtigen Rechtslage?
Ein Bewerbungsanschreiben ist sicher nicht das wichtigste Kriterium für die Einstellung (durchaus im Doppelsinn zu verstehen) eines Bewerbers. Bei der (Vor-)auswahl hingegen kann es entscheidend sein.
redi