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> Daß es sich durchaus um einen "feststehenden Begriff"
> handelt, sieht man an der Festigkeit des Attributs
Beim "neuen Jahr" mag es sich um einen feststehenden Begriff handeln, aber ich weiß nicht, wie Ickler auf die Idee kommt, dass diese dann generell großzuschreiben sind.
Auch die in allen Fach- und Berufssprachen vorkommenden namenähnlichen Fügungen, die feste Begriffe bezeichnen, werden nicht als Namen angesehen. Enthalten sie Adjektive, so werden diese deshalb in der Regel kleingeschrieben:
© Duden - Richtiges und gutes Deutsch, 7. Aufl. Mannheim 2011 [CD-ROM]
An anderer Stelle kommt man auf die Ausnahmen zu sprechen:
In bestimmten substantivischen Wortgruppen werden Adjektive großgeschrieben, die fest mit dem Substantiv verbunden sind. Das gilt vor allem für Eigennamen (Schwarzes Meer, Hohe Tatra), aber auch für Titel und Ehrenbezeichnungen (Heiliger Vater, Regierende Bürgermeisterin) sowie für besondere Kalendertage (Heiliger Abend, Erster Mai). Eine Reihe weiterer Verbindungen, die teils fachsprachlicher Herkunft sind, teils mit übertragener Gesamtbedeutung gebraucht werden, kann ebenfalls großgeschrieben werden, z. B.:
Gelbe / gelbe Karte, Goldener / goldener Schnitt, Kleine / kleine Anfrage, Erste / erste Hilfe; Letzter / letzter Wille, Schwarzes / schwarzes Brett.
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Die Großschreibung bei feststehenden Begriffen ist also die Ausnahme, nicht die Regel.
Gruß
Julian