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Rechtschreibforum

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Hinweis von Paul an Paul

Autor:PaulW
Datum: Mo, 12.02.2007, 16:29
Antwort auf: Re: Kündigungen (Paul)

> "... hiermit kündige ich zum 31.12.2007 ..." wären
> zwei Möglichkeiten, wobei ich viele Leute kenne, die gegen das
> "hiermit" sind, weil das ja eigentlich im Kontext
> eines Kündigungsschreibens klar ist. (Ich finde das als Einstieg
> nach wie vor ganz praktisch.)

Im Juristen-Deutsch, wie also im vorliegenden Beispiel, ist das in Ordnung und m.E. sogar notwendig. In der englischen Juristerei wird das ja geradezu explosionsartig betrieben (hereof, hereby, hereunto, etc.). In der Umgangssprache und im allgemeinen beruflichen und privaten Schriftwechsel hat das aber absolut nichts zu suchen! "Hiermit bewerbe ich mich bei Ihnen .. " o.ä. geht gar nicht!

Der andere Paul

 

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Beiträge zu diesem Thema

Kündigungen
Roswitha -- So, 11.2.2007, 13:01
Re: Kündigungen
Paul -- So, 11.2.2007, 17:38
Re: Kündigungen
Roswitha -- So, 11.2.2007, 21:40
Re: Kündigungen
Paul -- So, 11.2.2007, 22:50
Re: Kündigungen
Roswitha -- Mo, 12.2.2007, 10:57
Hinweis von Paul an Paul
PaulW -- Mo, 12.2.2007, 16:29