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i. V. und i. A.

Autor:Miriam
Datum: Sa, 10.03.2007, 18:50

Hallo,

bei uns in der Firma wurde eine Neuerung bekanntgegeben, und zwar dürfen Bereichsleiter nur noch in Vertretung und Abteilungsleiter im Auftrag unterschreiben.
Darf dieses i. V. oder i. A. schon vor dem Namen (also vor der Unterschrift) auf dem Brief geschrieben werden.? Bei p.p.a. muss doch der Unterschreibende dieses selbst mit der Unterschrift vollziehen.
Danke für eure Antwort.

Gruß

Miriam

 

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Beiträge zu diesem Thema

i. V. und i. A.
Miriam -- Sa, 10.3.2007, 18:50
Re: i. V. und i. A.
goldharfe -- Sa, 14.4.2007, 13:11