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"ich habe etwas im keller zu hängen"

Autor:sandra
Datum: Mi, 28.03.2007, 15:39

liebe forengemeinde,

wenn thüringer und der rest der welt aufeinandertreffen, gibt es immer wieder streitigkeiten über die richtige ausdrucksweise.
von erstaunlich widerwärtiger betonung einzelner ursprünglich wohlklingender worte seitens der thüringer einmal abgesehen, entbrannte kürzlich ein streit um den satz "ich habe den schinken im keller ZU hängen."
ich bin der festen überzeugung, dass diese formulierung richtig sei, der thüringer an meiner seite bestand jedoch darauf, dass das ZU an dieser stelle absolut falsch ist.
es gibt ja aber auch die formulierung "Mehr brauchst du nicht zu wissen", die ich hier im forum entdeckt habe, bei der mein sprachgefühl meldet, das ZU könne weggelassen werden.
gibt es eine verbindliche regel, wann der infinitiv mit zu erweitert werden muss oder nicht? wer hat denn recht?

vielen dank für aufklärende antworten,
sandra

 

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Beiträge zu diesem Thema

"ich habe etwas im keller zu hängen"
sandra -- Mi, 28.3.2007, 15:39
Re: "ich habe etwas im keller zu hängen"
Paul -- Mi, 28.3.2007, 16:25
Re: "ich habe etwas im keller zu hängen"
sandra -- Mo, 16.4.2007, 15:58