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> Richtigliegen / falschliegen (im Sinne von sich nicht irren/
> sich irren): Schreibt man folglich auch: richtiglag / falschlag?
> Oder richtig lag /falsch lag
Bei deinen Beispielen handelt es sich um trennbare Zusammensetzungen, die nicht immer zusammengeschrieben werden, sondern "nur in den Infinitiven, den Partizipien sowie im Nebensatz bei Endstellung des Verbs".
Quelle:
http://www.korrekturen.de/regelwerk/getrennt-_und_zusammenschreibung1b.shtml
Demzufolge lässt sich deine Frage auch nicht eindeutig beantworten, da der Kontext fehlt. Beispiele:
"Ich wies ihn darauf hin, dass er mit seiner These falschlag. Richtig lag er hingegen mit seiner Annahme, dass ..."
"Jedoch ist festzuhalten, dass das so nicht im Vertrag drinstand. Drin stand hingegen, dass ..."
Hingegen wird "vorbeigeschafft" in deinem Beispiel eindeutig zusammengeschrieben, da es sich um eine Partizipform handelt.
Gruß
Julian