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Kommasetzung

Autor:Heidi
Datum: So, 15.04.2007, 20:42

Ein liebes Hallo an alle Experten!
ich lese seit einiger Zeit hier mit und konnte so auch schon oft Fragen/Unsicherheiten klären. Nun habe ich eine Kommafrage und hoffe auf Hilfe. Nachstehend der Satz:

"Der dort verbürgte wirksame gerichtliche Rechtsschutz würde ins Leere laufen, wenn die Verwaltung(,) etwa durch sofortige Vollziehung eines Verwaltungsaktes(,) Tatsachen schaffen könnte, die auch dann nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten, wenn sich die Maßnahme nach ihrer umfassenden rechtlichen und tatsächlichen Überprüfung im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweise."

Nach meinem Empfinden müssen die in Klammer gesetzten Kommata weg, finde aber keine klare Bestätigung im Duden. Liege ich richtig und ggf. wieso?

Vielen Dank, Heidi

 

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Beiträge zu diesem Thema

Kommasetzung
Heidi -- So, 15.4.2007, 20:42
Re: Kommasetzung
Der Deutschexperte -- Do, 10.5.2007, 16:36
Re: Kommasetzung
Michael -- Do, 10.5.2007, 17:58