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> Deine Unsicherheit ist berechtigt, denn:
> Stehen die Infinitive ohne Artikel oder nähere Bestimmung, dann
> ist oft nicht klar, ob es sich um einen verbalen Infinitiv (mit
> Kleinschreibung) oder um einen substantivierten Infinitiv (mit
> Großschreibung) handelt. In solchen Fällen sind Groß- und
> Kleinschreibung gerechtfertigt.
> © Duden - Richtiges und gutes Deutsch, 6. Aufl. Mannheim 2007
> [CD-ROM] In Deinem Beispiel wäre also beides richtig,
> allerdings bin ich hier eher geneigt, die Beschreibungen des
> Vorgehens als substantivierte Infinitive zu lesen: (das)
> Ziehen, (das) Fallenlassen .
> Beim zweiten Verb gilt übrigens sowohl Zusammen- als auch
> Getrenntschreibung: "ziehen und fallenlassen" oder
> "ziehen und fallen lassen". Der Duden empfiehlt
> Getrenntschreibung. Beim substantivierten Infinitiv ist nur die
> Zusammenschreibung möglich.
> Grüße
> Julian
Hallo Julian,
danke! Ich hatte die beiden auch für substantivierte Verben gehalten, war mir aber eben nicht völlig sicher.
Jetzt werden sie großgeschrieben!
LG
Anna