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Man findet in juristischen Texten nur die Form "Vorhabenträger", Herr Walter, ohne s. Offenbar ist der Genitiv im Plural gemeint: der Träger der Vorhaben. Grammatisch müsste man im Singular in Ihrem Beispiel demnach die korrekt deklinierte Form "Vorhabensträger" verwenden: der Träger des Vorhabens. Es geht also um das Genitiv-s, nicht um ein Fugen-s.