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> Okay, dann ein anderes Unding, wo wir vielleicht konform gehen:
> eine der einfachsten Regeln war, niemals denselben Buchstaben 3x
> hintereinander nutzen zu dürfen...und jetzt? Schifffahrt
> u.v.m...einfach für die Tonne so etwas!!!
Das stimmt nicht! Auch früher durfte man in vielen Fällen 3 mal denselben Buchstaben hintereinander benutzen. Nach der alten Rechtschreibung konnte man z.B. korrekterweise schreiben:"Die seeerfahrene Balletttruppe zeigte auf einem Pappplakat, wie sie mit fetttriefenden FUSSSOHLEN eine Auspuffflamme löschte."
Es gab eine Regel, unter welcher Bedingung man einen der drei gleichen Buchstaben weglassen darf, nämlich nur bei 3 Konsonanten,denen ein Vokal folgte. Dann gab es noch 2 Regeln, wann der dritte Konsonant doch wieder geschrieben werden musste und noch so ein paar Ausnahmen. Ich denke, nach der Rechtschreibreform ist das einfacher geworden.
Freundliche Grüße, Benno