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Hallo,
ich bin gerade bei meinen Korrekturen über einen Satz gestolpert und frage mich, ob er so richtig ist:
X behält sich vor, die aus der Sicht von X erforderlichen technischen, betriebsfähigen, instand haltende oder der Sicherheit betreffende Maßnahmen durchzuführen.
Kommt an "haltende" sowie an "betreffende" ein "n" dran oder kann man das so sagen?
Vielen Dank und schöne Grüße,
Conny