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> Korrekt müsste es doch heißen:
> " (...) erwarten Sie zu Recht als
> Selbstverständlichkeit"
Ja, natürlich. Der Verbzusatz "zurecht" taucht nur in Zusammenhang mit Verben wie "zurechtrücken", "zurechtlegen" oder "zurechtkommen" auf, also zum Beispiel "Er kommt alleine gut zurecht". Und "zurechterwarten" gibt es nun einmal nicht ... ;-)