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Es wird sich weitgehend herumgesprochen haben, dass nach alter Rechtschreibung die Zusammenschreibung "kennenlernen" galt und derzeit "kennen lernen" richtig ist.
Aber wie ist es ab 1. August? Im entsprechenden Passus schreibt der Rechtschreibrat:
"Bei Verbindungen mit bleiben und lassen als zweitem Bestandteil ist bei übertragener Bedeutung auch Zusammenschreibung möglich. Dasselbe gilt für kennen lernen:
sitzen bleiben/sitzenbleiben (= nicht versetzt werden), stehen lassen/stehenlassen (= nicht länger beachten, sich abwenden), liegen bleiben/liegenbleiben (= unerledigt bleiben); kennen lernen/kennenlernen (= Erfahrung mit etwas oder jmdm. haben)."
Hmm. Wann heißt denn "kennenlernen" Erfahrung mit etwas oder jemandem haben? Also, wann liegt eine "übertragene Bedeutung" vor? Oder anders gefragt, liegt hier nicht immer eine übertragene Bedeutung vor?
Die Kurzfassung der Duden-Regeln 2006 macht einen da auch nicht schlauer:
Werden Verbindungen mit bleiben oder lassen in übertragener Bedeutung gebraucht, ist auch die Zusammenschreibung möglich: wegen schlechter Noten sitzen bleiben / sitzenbleiben, den Hut liegen lassen / liegenlassen u. a.
Dasselbe gilt für kennen lernen / kennenlernen.
Die Dudenexperten ahnen den Fallstrick offenbar schon und haben bei "kennenlernen" das Beispiel für eine "übertragene Bedeutung" vorsichtshalber gleich weggelassen.
Man kann nur hoffen, dass da bis 1. August bzw. bis zum Erscheinen des neuen Dudens noch etwas Klarheit hineinkommt.
Grüße
Julian