korrekturen.de | Korrektorat und Lektorat

Rechtschreibforum

Bei Fragen zur deutschen Rechtschreibung, nach Duden richtigen Schreibweise, zu Grammatik oder Kommasetzung, Bedeutung oder Synonymen sind Sie hier richtig. Bevor Sie eine Frage stellen, nutzen Sie bitte die Suchfunktionen.

Re: Auslassungspunkte

Autor:Ruwen
Datum: Mo, 12.12.2011, 16:38
Antwort auf: Re: Auslassungspunkte (Andreas)

Noch Ergänzungen zu Deiner Antwort, Andreas:

Ich halte das für eine Frage, die sich aufgrund der Unbestimmtheit der durch die Auslassungspunkte gekennzeichneten Auslassung nicht eindeutig oder anhand einer festen Regel beantworten lässt.

Wenn ein gedachter Satzteil ausgelassen wird, der durch ein Satzzeichen abgetrennt werden müsste, dann erscheint es sachgemäß, dieses als mit in die Auslassungspunkte inbegriffen zu betrachten. Auch wenn die Auslassungspunkte hier immer durch ein Leerzeichen vom vorangehenden Satz getrennt werden, können sie ein (eigentlich) direkt anschließendes Satzzeichen mit einbeziehen.

Beispiel: Glück im Spiel ...

Allerdings ist das nicht zwingend, eine feste Regel drängt einen nicht dazu. Insbesondere dann, wenn man einen durch die Umstände recht deutlich bestimmbaren Satzteil auslässt (zum Beispiel in Sprichwörtern). Hier kann man als bewusstes Mittel durchaus auch das Komma setzen.

Beispiel: Glück im Spiel, ...

Das genannte Beispiel „Wenn das meine Mutter wüsste …“ ist hier nicht so eindeutig. Man spart einen Teilsatz aus, der gerade nicht näher bestimmt oder bestimmbar ist, der bewusst offengelassen wird. Ich würde eher kein Komma setzen (wie aus Komma, Punkt und alle anderen Satzzeichen zitiert) – jedoch würde ich es auch hier nicht als falsch bezeichnen, wenn man es je nach Bezug setzt. Zwar ist es recht wahrscheinlich, dass ein Nebensatz folgt, der ein Komma erfordert – aber das muss nicht notwendig so sein. Wenn man gerade das verdeutlichen möchte, kann man auch hier ein Komma setzten. Weshalb auch nicht – die Auslassungspunkte umfassen genau das, was man sie umfassen lassen möchte.

Zum Ausgangsbeispiel: Das ist eine, äh, ziemlich umgangssprachliche Konstruktion. Es werden ja nicht unbedingt, wie sonst typisch, Wörter oder Satzteile ausgespart, sondern es werden wohl eher Sprechpausen signalisiert:

Ich weiß … äh … nicht …(,) ob sie kommt.

In jedem Fall muss das Komma, wenn man es setzt, direkt auf die Auslassungspunkte folgen – frei im Satz steht es nie. Wenn man den Nebensatz (..., ob sie kommt) als direkt an ein vorheriges „Gestammel“ anschließend begreift, dann würde ich das Komma setzen – und auf die letzten (dritten) Auslassungspunkte ganz verzichten. Denn es ist ja bereits geklärt, dass man nicht weiß, ob sie kommt:

Ich weiß … äh … nicht, ob sie kommt.

Wenn man dagegen kennzeichnen möchte, dass vorher noch mehr ausgelassen wird, dann kann man auch noch mal Auslassungspunkte setzen und je nach Kontext entscheiden, ob man ein Komma setzt oder nicht. Zwar erfordert der Nebensatz in jedem Fall ein vorangehendes Komma, wenn er direkt (also nicht etwa durch ein ausgelassenes und) angeschlossen wird. Aber das kann man eben nicht feststellen und auch wenn man das könnte, gibt keinen Grund, das Komma hier zwingend nicht zu setzen. Folgt man der Meinung, dass die Einbeziehung des Kommas bei einem Satzabbruch nach einem Komma obligatorisch ist, wie in „Komma, Punkt und alle anderen Satzzeichen“ ausgeführt, müsste man das in diesem Beispiel wohl ebenfalls vertreten. Es ist nicht ersichtlich, warum man unterscheiden sollte, ob vor oder nach dem entsprechenden Teilsatz abgebrochen wird:

... dann würde sie mich zur Rechenschaft ziehen.

Zu Aufzählungen: Hier würde ich grundsätzlich wie von Andreas beschrieben verfahren. Wobei auch in dieser Konstellation nichts dagegen spricht, ein Komma zu setzen – etwa dann, wenn man deutlich machen möchte, dass ein bestimmtes bzw. einzelnes Wort fehlt:

Blond, blöd, ...

Will man jedoch eine nicht konkrete Auslassung andeuten – es folgen möglicherweise noch einige Aufzählungspunkte und genau das will man ausdrücken –, dann ist das Setzen eines Kommas nicht sinnvoll.

Zusammenfassend: Bricht ein Satz da ab, wo ein Komma nötig wäre, können es die Auslassungspunkte umfassen und tun das in der Regel und sinnvollerweise auch. Setzen kann man es aber, wenn man gerade dadurch dem ausgelassenen Satzteil zusätzliche Kontur geben möchte. Das kann (muss aber nicht) zweckmäßig sein, wenn der ausgesparte Satzteil sich aus dem Kontext bereits ergibt – ist aber auch dann nicht falsch, wenn er unbestimmt ist und man ihn durch das Komma trotzdem besonders kennzeichnen möchte. Das liegt in den Händen des Schreibenden; hier eine Regel zu „erschaffen“, halte ich für überflüssig. Sie würde einen ohne Not einer Differenzierungsmöglichkeit berauben:

Wenn meine Mutter wüsste ...
Wenn das meine Mutter wüsste ...

Eher allgemein: Meine Mutter soll so etwas nicht wissen, sie ist generell empfindlich und würde es nicht akzeptieren.

Wenn meine Mutter wüsste, ...
Wenn das meine Mutter wüsste, ...

Schon konkreter: Es wäre nicht gut, wenn meine Mutter genau das erfährt oder in diesem Fall würde sie auf eine bestimmte Art und Weise reagieren.

 

antworten


Beiträge zu diesem Thema

Auslassungspunkte
Kate -- So, 11.12.2011, 13:08
Re: Auslassungspunkte
Tipako -- So, 11.12.2011, 16:40
Re: Auslassungspunkte
Andreas -- So, 11.12.2011, 17:30
Re: Auslassungspunkte
Ruwen -- Mo, 12.12.2011, 16:38
Re: Auslassungspunkte
Andreas -- Mo, 12.12.2011, 18:39
Re: Auslassungspunkte
Kate -- So, 11.12.2011, 23:43
Re: Auslassungspunkte
Manuel -- Mo, 28.1.2013, 18:20
Re: Auslassungspunkte
rrbth -- Di, 29.1.2013, 09:27