korrekturen.de | Korrektorat und Lektorat

Rechtschreibforum

Bei Fragen zur deutschen Rechtschreibung, nach Duden richtigen Schreibweise, zu Grammatik oder Kommasetzung, Bedeutung oder Synonymen sind Sie hier richtig. Bevor Sie eine Frage stellen, nutzen Sie bitte die Suchfunktionen.

... in der Fassung vom/von Januar

Autor:Carla
Datum: Mo, 05.03.2012, 14:41

Hallo, liebes Forum,

ich lese hier gerade eine Formulierung, in der es heißt:

... unsere AGB in der letztgültigen Fassung von Januar 2011 ...

Müsste es hier nicht korrekt heißen "... in der letztgültigen Fassung vom Januar 2011"?

Oder ist hier beides möglich bzw. korrekt?

Liebe Grüße
Carla

 

antworten