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Hallo, liebes Forum,
ich lese hier gerade eine Formulierung, in der es heißt:
... unsere AGB in der letztgültigen Fassung von Januar 2011 ...
Müsste es hier nicht korrekt heißen "... in der letztgültigen Fassung vom Januar 2011"?
Oder ist hier beides möglich bzw. korrekt?
Liebe Grüße
Carla