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verspätete Meldung eines Nebenjobs beim BAföG-Amt

Autor:Kasus
Datum: Mo, 19.08.2013, 01:45

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Mein Bewilligungszeitraum ist ab Oktober jedes Jahres. Jetzt fülle ich das Formular für eine Bewilligung für den nächsten Bewilligungsraum. Was mir jetzt aufgefallen ist, ist folgendes "Bitte teilen Sie uns Änderungen des Einkommens im Laufe des BWZ unverzüglich mit.". Ich arbeite aber seit März als Werkstudent (aber kein Mini-Job-Vertrag), ich habe das damals aber nicht mitgeteilt, da als ich für den vorigen Bewilligungszeitraum das Formular ausgefüllt habe, ich das außer Acht gelassen habe, da ich ja weder gearbeitet habe, noch das beabsichtigt habe. Außerdem verdiene ich höchstens 450 EUR pro Monat, so dass ich nicht über den Freibetrag gekommen bin ( dieser liegt ja bei 4800 EUR pro den ganzen Bewilligungszeitraum ). Ich habe gelesen, dass auf mich eine Geldbuße bis zu 2500 EUR kommen kann.
Ich habe mir jetzt überlegt, dass ich gleich am Dienstag ( montags haben sie keine Sprechzeiten ) mit Abrechnungen zu meinem Ansprechspartner rennen muss, als noch bevor ich einen neuen Antrag stelle ( da ich noch nicht alles dafür habe ) und auf seine Kulanz hoffen, indem ich ihm das Ganze sowohl schriftlich als auch mündlich schildere. Ich habe hier ein Schreiben gebastelt. Ich bitte euch, dieses auf grammatikalische, stilistische und evtl. inhaltliche Fehler zu überprüfen, da ich nicht allzu lange in Deutschland lebe und mit solchen Sachen nicht viel Erfahrung habe.

Peter Mustermann
Musterstr. 12
00000 Musterstadt
Förderungsnummer: 000000000000
Geb.Datum: 00.00.0000

Herrn XXX
Amt für Ausbildungsförderung
Musterstr. 22
00000 Musterstadt ....................................................................... Musterstadt, 19.08.2013

Betreff: Anderungen des Einkommens im Laufe des BWZ 10.2012 – 09.2013

Sehr geehrter Herr XXX,
seit März 2013 habe ich einen Nebenverdienst als Werkstudent. Seit dem Wochenende beschäftige ich mich mit der neuen Antragstellung für den Bewilligungszeitraum 10.2013 – 09.2014. Was mir dabei aufgefallen ist, ist folgendes auf der Seite 3: „Bitte teilen Sie uns Änderungen des Einkommens im Laufe des BWZ unverzüglich mit.“. Leider habe bei vorherigen Antragstellungen nicht im langfristigen Gedächtnis behalten, dass ich eben jede Änderung unverzüglich mitteilen sollte, da ich damals weder gearbeitet noch dies beabsichtigt habe und dachte, dass ich das nur bei einer Überschreitung des jährlichen Freibetrags machen soll, da nur dann dies zu Änderungen des Förderungsbetrags führen würde, was bei mir nicht der Fall war, da der maximale Lohn 450 EUR betrug, was in 7 Monaten ( bis zum Ende des Bewilligungsraums ) die Verdienstgrenze auf keine Weise überschreiten könnte, wobei ich öfter auch weniger als 450 EUR verdient habe. Im März hatte ich die Informationspflicht dann schon gar nicht im Kopf, da es schon mehrere Monate her war, außerdem hatte ich Stress wegen des ganzen Bewerbungsprozesses, danach Einarbeitung und letztendlich der Prüfungen, die damit einhergegangen sind, sowie immer wieder auftretender akuten Äußerungen meiner chronischen Krankheit. Letztendlich hatte ich vor, einfach am Ende des Bewilligungszeitraums zusammen mit dem neuen Antrag alle Lohnabrechnungen vorzulegen, um zu zeigen, dass ich nicht über dem jährlichen Freibetrag verdient habe. Nun habe ich die Antragstellung erstmals unterbrochen und melde schnellstmöglich meine Lage bei Ihnen persönlich.
Mir ist allerdings natürlich bewusst, dass all diese Gründe der verspäteten Meldung des Nebenverdienstes nicht triftig sind und ich bitte mir die verspätete Meldung erstmals zu entschuldigen. Ich hoffe nur auf Ihr Verständnis und verspreche, dass dies mein nicht nur erster sondern auch letzter Verzug war.
Alle Lohnabrechnungen lege ich bei.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Mustermann

 

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