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Re: Pleonasmus

Autor:Michael
Datum: Mi, 07.02.2007, 19:35
Antwort auf: Re: Pleonasmus (Paul)


> Klarheit darüber haben, ob das nur "des Guten zuviel"
> und ist oder aber ein echter Pleonasmus.

> Oder anders gefragt: Ist jedes "doppelt gemoppelte"
> automatisch ein Pleonasmus?

Zum konkreten Beispiel "Lernstrategien" schweig ich lieber; davon versteh ich nichts. Jedes "doppelt Gemoppelte" ist aber nicht automatisch ein Pleonasmus. Tautologien können ein beabsichtigtes Mittel des Autors (ui, Pleonasmusverdacht!) sein, z. B. das Hendiadyoin:

Schön und gut, aber ob Hänsel schon dick und rund geworden ist, weiß einzig und allein die Hexe. [Hervorhebungen überflüssig, i presume.]

Zum Bedeutungsunterschied Tautologie und Pleonasmus siehe: Sachwörterbuch der Literatur, Gero von Wilpert, Stuttgart: Kröner, 2001.

Gruß

MG

PS: Politische Partei ist nicht unbedingt ein Pleonasmus.

Par|tei, die; -, -en [mhd. partie = 2Abteilung (1) < frz. partie = Teil, 2Abteilung, Gruppe; Beteiligung, zu älter: partir = teilen < lat. partiri, zu: pars (Gen.: partis) = (An)teil]: 1. a) politische Organisation mit einem bestimmten Programm, in der sich Menschen mit gleichen politischen Überzeugungen zusammengeschlossen haben, um bestimmte Ziele zu verwirklichen: die politischen -en; eine bürgerliche, konservative P.; Was die Bundesrepublik brauche, sei eine starke kommunistische P. (Chotjewitz, Friede 188); eine P. gründen, führen, auflösen, verbieten; eine bestimmte P. wählen; die P. wechseln; einer P. angehören, beitreten, seine Stimme geben; sich einer P. anschließen; Kandidat einer P. sein; aus einer P. austreten; er wurde aus der P. ausgeschlossen; in eine P. eintreten; Der Löffler hat mich hineingebracht ins Paketzustellamt. Dafür hab' ich in seine P. hineinmüssen (Kühn, Zeit 293); b) Staats-, Einheitspartei: die P. hat immer Recht; Er nehme an, dass Mehlig auch in der P. gewesen sei (Chotjewitz, Friede 148); Im Jahr 1992 sprach die P. das offizielle Verdikt über Zhao Ziyang (FAZ 4. 6. 99, 11). 2. einer der beiden Gegner in einem Rechtsstreit; einer von zwei Vertragspartnern: die streitenden -en; die P. des Klägers, des Beklagten; die -en zu einem Vergleich bringen. 3. kurz für Mietpartei: am Samstagnachmittag kehrt die Frau das Trottoir und wischt noch die Stiegen für zwei -en (Sommer, Und keiner 51). 4. Gruppe [von Gleichgesinnten]: im Verlauf der Diskussion bildeten sich zwei -en; die feindlichen -en einigten sich; Währenddessen dauert der Krieg mit Bränden, Hungersnot und vielen Toten ... und wechselndem Glück für beide -en (Kronauer, Bogenschütze 378); *P. sein (voreingenommen, nicht neutral sein [weil man selbst betroffen ist]); jmds. P./für jmdn. P. ergreifen, nehmen (für jmdn. eintreten; jmds. Standpunkt verteidigen, jmds. Interessen vertreten); über den -en stehen (unparteiisch sein).

© 2000 Dudenverlag

 

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