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> Richtig, das Komma ist optional.
§ 75 E2:
In den Fällen, die nicht durch § 75(1) bis (3) geregelt sind, kann ein Komma gesetzt werden, um die Gliederung deutlich zu machen bzw. um Missverständnisse auszuschließen.
Da hier keiner der drei Fälle vorliegt, die durch § 75(1) bis (3) geregelt sind, und ein Komma hier auch nichts zur Verdeutlichung der Gliederung bzw. der Vermeidung von Missverständnissen beiträgt, ist es wegzulassen.
Mit anderen Worten: Ein Komma wäre hier schlicht falsch!