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a) Ich habe noch immer kein logisch nachvollziehbares Argument von dir vernommen, dass die bei "mein, dein, sein" vorliegenden Kasus-Eigenschaften Formspiegelung, Funktion und Fähigkeit zur Beantwortung der Kasusfrage entkräften könnte.
b) Wenn die Form "mein" wie in "Vergissmeinnicht" eine veraltete Form der Genitivform "meiner, deiner, seiner" ist, weist sie dennoch ebenfalls darauf hin, dass "mein, dein, sein" schon als allein stehende Formen Genitivformen sind.