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bloßlegen

Konjugation der Wortformen

Hier finden Sie die Wortformen Indikativ und Konjunktiv verschiedener Zeiten (Tempora) des Verbs »bloßlegen«.

Schreibweise nach neuer Rechtschreibung
altbloßlegenverbindlich bei übertragener Bedeutung
neubloß legenempfohlen bei wörtlicher Bedeutung
InfoIn wörtlicher Bedeutung Getrenntschreibung empfohlen, im übertragenen Sinn (sein Innerstes bloßlegen) nur zusammen.
Regeln zur Rechtschreibung: bloß [legen, bloßlegen [Mauern] … § 34(2.1); liegen, bloßliegen [Nerven] § 34 E5; liegen (unbedeckt), strampeln [sich] … § 34(2.3)] · bloß‿legen (Vergangenheit), …stellen … § 34(2.2)
vgl. in Wortliste: bloßlegen / bloß legen

Verb – Grundform

Infinitiv Hilfsverb Konjugationsart
bloßlegen (→ Subst.) haben schwaches Verb

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Perfekt

Person Indikativ Konjunktiv I
ich habe bloßgelegt habe bloßgelegt
du hast bloßgelegt habest bloßgelegt
er / sie / es hat bloßgelegt habe bloßgelegt
wir haben bloßgelegt haben bloßgelegt
ihr habt bloßgelegt habet bloßgelegt
sie haben bloßgelegt haben bloßgelegt

Zweite Vergangenheit, auch: vollendete Gegenwart oder Vorgegenwart – drückt Vergangenes aus, das in die Gegenwart fortdauert. Bevorzugte Form in der gesprochenen Sprache.

Plusquamperfekt

Person Indikativ Konjunktiv II
ich hatte bloßgelegt hätte bloßgelegt
du hattest bloßgelegt hättest bloßgelegt
er / sie / es hatte bloßgelegt hätte bloßgelegt
wir hatten bloßgelegt hätten bloßgelegt
ihr hattet bloßgelegt hättet bloßgelegt
sie hatten bloßgelegt hätten bloßgelegt

Vollendete Vergangenheit oder Vorvergangenheit – drückt aus, dass ein Geschehen oder Sachverhalt zeitlich vor einem anderen Geschehen oder Sachverhalt in der Vergangenheit lag.

Futur I

Person Indikativ Konjunktiv I Konjunktiv II
ich werde bloßlegen werde bloßlegen würde bloßlegen
du wirst bloßlegen werdest bloßlegen würdest bloßlegen
er / sie / es wird bloßlegen werde bloßlegen würde bloßlegen
wir werden bloßlegen werden bloßlegen würden bloßlegen
ihr werdet bloßlegen werdet bloßlegen würdet bloßlegen
sie werden bloßlegen werden bloßlegen würden bloßlegen

Unvollendete Zukunft – drückt aus, dass etwas in der Zukunft geschehen wird oder zukünftig weiterhin Bestand haben wird.

Futur II

Person Indikativ Konjunktiv I Konjunktiv II
ich werde bloßgelegt haben werde bloßgelegt haben würde bloßgelegt haben
du wirst bloßgelegt haben werdest bloßgelegt haben würdest bloßgelegt haben
er / sie / es wird bloßgelegt haben werde bloßgelegt haben würde bloßgelegt haben
wir werden bloßgelegt haben werden bloßgelegt haben würden bloßgelegt haben
ihr werdet bloßgelegt haben werdet bloßgelegt haben würdet bloßgelegt haben
sie werden bloßgelegt haben werden bloßgelegt haben würden bloßgelegt haben

Vollendete Zukunft – drückt aus, dass etwas in der Zukunft abgeschlossen sein wird. Wird auch für vergangenheitsbezogene Vermutungen verwendet: Es wird schon geklappt haben.

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Wort:


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