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freistehen

Konjugation der Wortformen

Hier finden Sie die Wortformen Indikativ und Konjunktiv verschiedener Zeiten (Tempora) des Verbs »freistehen«.

InfoRegeln zur Rechtschreibung: frei‿halten [jmdn.], …machen (Brief frankieren), …sprechen (von der Anklage befreien), …stehen (jmds. Entscheidung überlassen sein) … § 34(2.2)

Verb – Grundform

Infinitiv Hilfsverb Konjugationsart
freistehen (→ Subst.) haben / sein starkes Verb

Bitte wählen Sie:



Perfekt

Person Indikativ Konjunktiv I
es hat / ist freigestanden habe / sei freigestanden

Zweite Vergangenheit, auch: vollendete Gegenwart oder Vorgegenwart – drückt Vergangenes aus, das in die Gegenwart fortdauert. Bevorzugte Form in der gesprochenen Sprache.

Plusquamperfekt

Person Indikativ Konjunktiv II
es hatte / war freigestanden hätte / wäre freigestanden

Vollendete Vergangenheit oder Vorvergangenheit – drückt aus, dass ein Geschehen oder Sachverhalt zeitlich vor einem anderen Geschehen oder Sachverhalt in der Vergangenheit lag.

Futur I

Person Indikativ Konjunktiv I Konjunktiv II
es wird freistehen werde freistehen würde freistehen

Unvollendete Zukunft – drückt aus, dass etwas in der Zukunft geschehen wird oder zukünftig weiterhin Bestand haben wird.

Futur II

Person Indikativ Konjunktiv I Konjunktiv II
es wird freigestanden haben / sein werde freigestanden haben / sein würde freigestanden haben / sein

Vollendete Zukunft – drückt aus, dass etwas in der Zukunft abgeschlossen sein wird. Wird auch für vergangenheitsbezogene Vermutungen verwendet: Es wird schon geklappt haben.

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Wort:


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