korrekturen.de | Korrektorat und Lektorat

missbilligen

Konjugation der Wortformen

Hier finden Sie die Wortformen Indikativ und Konjunktiv verschiedener Zeiten (Tempora) des Verbs »missbilligen«.

Schreibweise nach neuer Rechtschreibung
altmißbilligenVariante nicht mehr gültig
neumissbilligen

Verb – Grundform

Infinitiv Hilfsverb Konjugationsart
missbilligen (→ Subst.) haben schwaches Verb

Bitte wählen Sie:



Präsens

Person Indikativ Konjunktiv I
ich missbillige missbillige
du missbilligst -
er / sie / es missbilligt missbillige
wir missbilligen missbilligen
ihr missbilligt -
sie missbilligen missbilligen

Gegenwart – drückt gerade stattfindendes Geschehen aus oder der Zeitbezug ist nicht festgelegt.

Präteritum

Person Indikativ Konjunktiv II
ich missbilligte missbilligte
du missbilligtest missbilligtest
er / sie / es missbilligte missbilligte
wir missbilligten missbilligten
ihr missbilligtet missbilligtet
sie missbilligten missbilligten

Erste Vergangenheit oder Imperfekt – drückt vergangenes Geschehen aus. Erzählzeit in schriftlichen Erzählungen und Berichten.

Imperativ

Singular Plural
missbillig / missbillige missbilligt

Befehlsform – wird genutzt, um jemanden aufzufordern, zu bitten, zu mahnen oder zu warnen, etwas zu tun oder zu unterlassen.

Partizip

Partizip I – Präsens Partizip II – Perfekt
missbilligend (→ Adj.) missbilligt (→ Adj.)

Erstes und zweites Mittelwort (der Gegenwart und der Vergangenheit).

Zu den zusammengesetzten Zeiten



Wort:


Unser Flexionstool bietet Hilfe beim Deklinieren und Konjugieren von Substantiven, Adjektiven und Verben. Die empfohlenen Schreibweisen von korrekturen.de folgen den Empfehlungen der Wörterbuchredaktionen von Duden und/oder Wahrig.

Alle Schreibweisen sind konform zum Regelwerk der deutschen Rechtschreibung. Für Fragen und Anregungen – auch zu den Infos und Definitionen – nutzen Sie bitte unser Forum oder das Kontaktformular.