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> Du hast recht. Allerdings kann man das Komma weglassen, wenn ein
> bloßer (nicht erweiterter) Infintiv steht und durch das
> Weglassen keine Missverständnisse entstehen.
Offenbar beziehst du dich auf § 75 E1:
https://www.korrekturen.de/regelwerk/zeichensetzung2-1d.shtml
Meiner Meinung nach spielt es für die Anwendung dieser Ausnahmeregel keine Rolle, ob sich an die Infinitivgruppe ein Nebensatz anschließt oder nicht. Aber du schreibst ja selbst, dass wohl die meisten das ebenso sehen.
Allenfalls ist die Motivation, ein Komma einzusparen, vielleicht weniger groß, wenn man das zweite Komma ohnehin setzen muss.
Gruß
Julian