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> Der frühere Begriff "erweiterter Infinitiv" ist abgeschafft.
Mich wundert es übrigens, dass der Begriff verbale Klammer noch nicht abgeschafft wurde, der doch auf die Verhältnisse in Sätzen mit Verbendstellung nicht angewendet werden kann. Dort wird dann ganz folgerichtig der Begriff Satzklammer verwendet, der doch aber auch auf Sätze mit Verberst- oder -zweitstellung angewendet werden kann, weshalb der Begriff verbale Klammer mindestens entbehrlich, wenn nicht missverständlich ist.
Warum ich das erwähne? Wenn ich den Paragrafen oder vielmehr die Dudenregel 117 gründlich lese, und zwar auch die Erläuterungen dazu, entsteht bei mir der Eindruck, dass die nicht ausgeklammerte Infinitivgruppe ohne zu zögern in Kathis Beispiel nur deshalb mit Kommas abgetrennt wird, weil sie im Nebensatz steht, während sie im Hauptsatz, wenn sie dort ebenfalls nicht ausgeklammert wird, im Allgemeinen nicht abgetrennt wird.
Nachdem er sie, ohne zu zögern, gefangen hatte ...
Er hatte sie ohne zu zögern gefangen.