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Beim ersten Bsp. geht es nicht um ein Adjektiv, sondern um ein Partizip II, das hier verwendet wird, um das Zustandspassiv zu bilden. Da würde ich nicht unbedingt dazu raten, die Satzklammer aufzulösen, also das Präpositionalobjekt auszuklammern. Korrekt wären dennoch beide Versionen.
Beim zweiten Bsp. kannst du es dir ohnehin aussuchen.