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Komma abzüglich?

Autor:Henni12
Datum: Sa, 19.12.2020, 01:29

Hallo. Ist nachfolgend die Kommasetzung korrekt? Müsste das eingeklammerte Komma gestrichen werden?

Gem. § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II sind alle Einnahmen hinzuziehen(,) abzüglich der genannten Absetzbeträge nach § 11b SGB II sowie Einnahmen, die unter § 11c SGB II fallen.

Viele Grüße

 

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Beiträge zu diesem Thema

Komma abzüglich?
Henni12 -- Sa, 19.12.2020, 01:29
Kann-Komma bei abzüglich
volltoll -- Sa, 19.12.2020, 08:26