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Kann-Komma bei abzüglich

Autor:volltoll
Datum: Sa, 19.12.2020, 08:26
Antwort auf: Komma abzüglich? (Henni12)

> Hallo. Ist nachfolgend die Kommasetzung korrekt? Müsste das
> eingeklammerte Komma gestrichen werden?

> Gem. § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II sind alle Einnahmen hinzuziehen(,)
> abzüglich der genannten Absetzbeträge nach § 11b SGB II sowie
> Einnahmen, die unter § 11c SGB II fallen.

> Viele Grüße

Eine Antwort liefert ein Zitat aus dem Duden-Büchlein Komma, Punkt und alle anderen Satzzeichen, Abschnitt 84 (Seite 67):

Präpositionalgruppen
Gefüge mit Präpositionen sowie entsprechende Wortgruppen oder
Wörter kann man als Zusätze oder nachgestellte genauere Bestimmungen
in Kommas einschließen oder aber ohne Kommas schreiben.

In diesem Zusammenhang wird unter anderem folgender Beispielsatz aufgeführt:
Der Kunde hat 200,– € zu bezahlen[,] abzüglich Skonto.

[,] = Kann-Komma

 

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Beiträge zu diesem Thema

Komma abzüglich?
Henni12 -- Sa, 19.12.2020, 01:29
Kann-Komma bei abzüglich
volltoll -- Sa, 19.12.2020, 08:26