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Gernots Erklärung ist in der Tat stimmig, bis auf eine Kleinigkeit: Die Satzstellung im 2. NS ist eindeutig falsch, woraus sich ein Satzbaufehler ergibt. Gernot hat das durchaus bemerkt und auch angesprochen, lässt da jedoch anscheinend Milde walten.
Korrekt:
Hätte die Entscheidung eine Woche vorher angestanden und hätte ich Beihilfe leisten müssen, wäre das völlig im Einklang mit der Patientin und ihrer Perspektive gewesen.
Alternative mit eingeleiteten Konditionalsätzen:
Wenn/falls die Entscheidung eine Woche vorher angestanden hätte und [wenn/falls] ich Beihilfe hätte leisten müssen, wäre das völlig im Einklang mit der Patientin und ihrer Perspektive gewesen.
Eine Kontamination beider Konstruktionen ist m. E. falsch.