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Bisher wurde die Frage noch nicht richtig beantwortet. Richtig ist leichterfallen, denn der Komparativ leichter ist ein waschechtes Adjektiv und damit fällt die Konstruktion immer noch unter § 34 (2.2) («wenn der adjektivische Bestandteil zusammen mit dem verbalen Bestandteil eine neue, idiomatisierte Gesamtbedeutung bildet, die nicht auf der Basis der Bedeutungen der einzelnen Teile bestimmt werden kann»), wozu sich im amtlichen Regelwerk sogar das Beispiel kürzertreten findet, wo ja auch ein Komparativ vorliegt. Zwar ist kurztreten (mit ungesteigertem kurz) meines Wissens kaum gebräuchlich (wenngleich in Wörterbüchern verzeichnet!), aber letztlich gibt uns das Regelwerk keinen Grund, leichterfallen anders zu behandeln als kürzertreten – Transferleistungsvermögen und so. Duden verzeichnet näherkommen.
§ 34 (2.3) steht nicht im Widerspruch dazu, dort steht zwar: «Dazu zählen insbesondere Verbindungen mit morphologisch komplexen oder erweiterten Adjektiven», und Komparative wie kürzer sind morphologisch komplex, aber davor steht: «In den anderen Fällen wird getrennt geschrieben», es geht also speziell um Fälle, die nicht unter (2.1) oder (2.2) fallen.