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Re: Komma d. h.

Autor:Pumene
Datum: Sa, 17.12.2022, 18:01
Antwort auf: Re: Komma d. h. (Pumene)

[Fullquote entfernt – Admin]

ZITAT:

Sehr geehrte. …,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wie Sie ja sicher wissen, gibt es gerade im Bereich der Zeichensetzung immer wieder Grenzfälle, die der Interpretation des Gemeinten unterliegen und daher auch bewusst nicht ganz strikt geregelt sind. Auch der Bereich der Zusätze und Nachträge gehört hierhin – häufig kann man je nach Intention Zusätze entweder als solche mit Kommas abtrennen oder sie ohne Kommas in den Satz integrieren; so besagt etwa § 78: „Oft liegt es im Ermessen des Schreibenden, ob er etwas mit Komma als Zusatz oder Nachtrag kennzeichnen will oder nicht.“

In Ihrem Beispiel greift aber, wie Sie schon schreiben, § 77(4), weil es sich um eine nachgestellte Erläuterung mit „d. h.“ handelt – und dieser Paragraf gibt ebenfalls beide Möglichkeiten der Zeichensetzung an. Es handelt sich hier mit der Phrase „handlungsfähig sein“ aber durchaus um eine verbale Fügung, denn das Prädikativum ist hier ein notwendiger Bestandteil des Prädikats – daher werden Prädikativa in solcher Funktion auch als „obligatorische Prädikativa“ bezeichnet.
Das zweite Komma sollten Sie daher nicht setzen:

Somit wird gefordert, dass die Person handlungsfähig, d. h. volljährig ist.

Der Ausdruck der „substantivischen“ und eben auch der „verbalen Fügung“ in diesem Paragrafen ist wohl bewusst etwas offener gehalten als früher, um nicht solche Fälle wie den Ihren auszuschließen.

Mit besten Grüßen

Sabine Krome

Dr. Sabine Krome

Geschäftsführerin des
Rats für deutsche Rechtschreibung

ENDE ZITAT

[persönliche Kontaktdaten entfernt – Admin]

 

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