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> Hallo,
> gegen den Widerspruchsbescheid vom 21.10.2002 erhebe ich
> KLAGE [zentriert]
> Die Begründung werde ich nachreichen.
> Nun die Frage: Würdet Ihr nach "KLAGE" einen Punkt
> setzen? Ich danke Euch!
"KLAGE" ist hier einfach das letzte Wort eines Satzes, nach dem man normalerweise einen Punkt machen müsste. KLAGE ist hier auch weder eine Überschrift, noch ein Gliederungsabschnitt, noch irgendwie eine Einheit, die isoliert für sich da steht, so dass es m.E. nicht falsch sein kann, einen Punkt zu setzen. Deshalb würde ich nach KLAGE einen Punkt setzen, auch deswegen, weil danach ein weiterer normaler Satz folgt, der sich darauf bezieht. FG.Benno