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Schultheiß, Schultheißen

Autor:Julian von Heyl
Datum: So, 04.04.2004, 18:05

> nach meinem Gefühl muss der Plural
> von Schultheiß (früherer Vorsteher eines
> Dorfgerichts)"Schultheiße"
> und nicht, wie es im Duden steht, "Schulheißen"
> lauten. Täuscht mich mein Sprachgefühl?

Hallo Herr Prothmann,

hier täuscht tatsächlich ihr Sprachgefühl, welches sich allerdings mit dem allgemeinen Sprachgefühl deckt (ich selbst habe das Wort im Plural wohl noch nie korrigieren müssen und hätte spontan auch "Schultheiße" geschrieben).

Der Dudeneintrag wird aber z.B. durch Adelung bestätigt:

Der Amtsschuldheiß, des -en, plur. die -en, der regierende Schuldheiß, im Gegensatze des abgegangenen; eine Benennung, welche in dem Canton Bern üblich ist, wo der Amtsschulddeiß [wohl ein Satzfehler, Anm. JvH] das Haupt und die erste Person in der Regierung des Cantons ist. In den Churrheinischen Kreise gibt es gleichfalls Amtsschuldheißen und Amtsschuldheißereyen, wo aber dieses Wort so viel als einen Gerichtshalter, und dessen Gebieth bedeutet.
[Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch: Der Amtsschuldheiß, S. 1. Digitale Bibliothek Band 40: Adelung, S. 2197 (vgl. Adelung-GKW Bd. 1, S. 258-259)]

Das Wort "Schultheiß", früher "Schuldheiß", kommt ja tatsächlich von "Schulden heißen" im Sinne von "Leistungen einfordern".

Warum es jetzt aber "Schultheißen" und nicht "Schultheiße" im Plural heißt, weiß ich auch nicht. Sollte ich es herausfinden, werde ich Sie es wissen lassen.

Freundlichen Gruß
Julian von Heyl

 

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Anfrage
Ottmar Prothmann -- So, 4.4.2004, 17:22
Schultheiß, Schultheißen
Julian von Heyl -- So, 4.4.2004, 18:05