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>> Jetzt muss ich doch noch einmal nachfragen: Was soll daran
>> falsch sein? Falls du der Meinung bist, dass es „Ich habe es
>> fallen gelassen” heißen müsste, dann lass die gesagt sein, dass
>> es sich hierbei um den sogenannten Ersatzinfinitiv handelt und
>> der Satz somit vollkommen richtig ist.
> Wobei die Sache zum Zeitpunkt des Ursprungs-Postings im Jahr
> 2000 (!) noch recht übersichtlich war, da gab es nur die
> (reformierte) Schreibweise "fallen lassen", unabhängig
> von der Bedeutung.
> Unterdessen gibt es auch wieder die zusammengeschriebene Version
> "fallenlassen", die aber nur in übertragener Bedeutung
> Anwendung finden kann (aber nicht muss):
> http://www.korrekturen.de/wortliste/fallenlassen.shtml
> Grüße
> Julian
Ich frage mich schon eine Weile, ob eigentlich Bastian Sick dieses Forum kennt (wer, der sich mit der deutschen Sprache beschäftigt und unter 60 ist, kennt es nicht?), ob er gelegentlicher oder gar häufigerer heimlicher Leser sein könnte, und schließlich, ob er sich hier vielleicht die eine oder andere Anregung holt?
Die aktuelle Kolumne Weil er mich sitzen hat lassen (vom 24. 6., also von gestern) hat mich wieder daran denken lassen.
ABER: Da hat Sick doch glatt einen Fehler gemacht, der ihm wohl nicht unterlaufen wäre, wenn er hier mitgelesen hätte! Ich meine diese Passage aus Sicks Kolumne:
Den Beispielsatz "Die Partei hat den Kandidaten fallen lassen" gibt es auch in der Variante "Die Partei hat den Kandidaten fallen gelassen". Beides gilt als korrekt. Verkehrt wäre hier lediglich Zusammenschreibung; denn die Schreibweisen fallenlassen oder fallengelassen wurden von der Rechtschreibkommission und vom Duden fallen gelassen.
Mir fehlen fast die Worte: Sick hat die gar nicht mehr so neue letzte Entwicklung verschlafen! :-(
Grüße
Schowagu