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Re: online stellen / onlinestellen

Autor:Thomas
Datum: Di, 11.01.2011, 22:55

Hallo,

> 1. Bewertungen kann man online stellen.
> 2. Bewertungen kann man onlinestellen.

Ich plädiere da eher für Variante 2. Bewertungen kann man eigentlich nicht stellen, somit wäre "onlinestellen" eine übertragene Bedeutung, für die Zusammenschreibung gilt.

Beispiele:
Den Antrag kann man online stellen.
Die Bewertung kann man online abgeben.
Die Bewertung kann man onlinestellen, d.h. im Internet veröffentlichen.

Gruß
Thomas

 

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