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Liebe Liste,
könnte mir bitte jemand mitteilen, ob es für ein "Dehn-E" Regeln gibt?
Heißt es "Folge des Verbots" oder "...Verbotes"? bzw. "Inhalt eines Rechts" oder "...eines Rechtes" (auf Redefreiheit, zB)?
Daß man normalerweise auf das "e" verzichten kann/sollte, weiß ich wohl. Gilt das aber auch für die obengenannten Fälle?
Vielen Dank im voraus
Frank