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> richtig ist: in Verkehr gebracht, in Verkehr bringen, aber
> substantiviert: das Inverkehrbringen.
Ich selbst habe ja keinen blassen Schimmer von der Juristerei. Das Universalwörterbuch hingegen kennt neben in (den) Verkehr bringen auch inverkehrbringen. Es keine Querverweise in die eine oder andere Richtung; nur bei inverkehrbringen steht: Amtsspr., Rechtsspr. Daraus schließe ich, dass der juristische Fachbegriff zusammengeschrieben wird. - Irgendwelche Juristen da draußen? Juristerei und Staubsaugerverkaufen - das ist doch fast dasselbe Kai, oder?
Gruß
Andreas