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Rechtschreibforum

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Re: Einspruch

Autor:Rolf
Datum: Mi, 04.10.2006, 22:14
Antwort auf: Einspruch (Marius)

> Gedankenstrich ist richtig, aber darf ich trotzdem
> widersprechen? Linotype (Hersteller von Setzmaschinen und
> Schriften) behandelt Zeichen, die ein Wort ersetzen, nicht wie
> Satzzeichen, sondern wie eigenständige Abkürzungen. Nämlich mit
> Leerzeichen abgetrennt. Also:

> Hauptstr. 11 – 13 ("bis")
> Bommer & Lunder GmbH ("und")
> Sahne- / Joghurtsauce ("oder")
> ø 4 Mio. Zuschauer ("durchschnittlich")
> 22 °C ("Celsiusgrad", im Unterschied zur Winkelzahl
> 45°, die sich ohne Abstand schreibt)

> In allen Fällen sollte ein geschütztes Leerzeichen, in manchen
> Fällen ein geschütztes "kurzes" Leerzeichen verwandt
> werden (wie auch bei Maßangaben, z. B. "20 mm").

> Die anderslautende Duden-Regel erscheint willkürlich.

Ich bin mit fast allen Beispielen einverstanden; zwei Einwände:

1. "bis"
Die Regel lautet: Wenn der Halbgeviertstrich für "bis" zwischen Ziffern steht, wird kein Wortzwischenraum gesetzt.

2. "oder"
Der Schrägstrich steht zwischen Einzelwörtern ohne Wortzwischenraum; wenn er mehrwortige Einheiten trennt, ist das Setzen des Wortzwischenraums besser:

- die Herstellung von Zeitschriften/Zeitungen (= die Herstellung von Zeitschriften oder Zeitungen)

- helle Baumwollstoffe mit grünen Tupfen / roten Streifen (oder: grünen Tupfen/roten Streifen)

Gruss
Rolf

 

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Mneon -- Sa, 30.9.2006, 10:14
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