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> Und wo kann ich das nachlesen, dass die Kommasetzung hier
> fakultativ ist?
> Ich dachte die Regel §77 wäre eindeutig, dass ein Korrelat bzw.
> eine Ankündigung zwingend ein Komma erfordert :-(
So eindeutig scheint die Regel nicht zu sein, "beabsichtigen" hat im Beispiel jedenfalls nicht den Charakter eines Verweiswortes und es liegt auch kein Korrelat (= ergänzende Entsprechung) vor.
Insofern greift die Regel § 78 (3), nach der bei Infinitivgruppen das Komma fakultativ ist. Bezüglich "beabsichtigen" findet sich unter dem gleichlautenden Lemma im "Duden — Deutsches Universalwörterbuch" auch das Beispiel "ich beabsichtige zu verreisen".
Grüße
Julian