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Komma, § 77 (4)

Autor:rrbth
Datum: Mi, 13.12.2006, 10:27

Die sogenannte Amtliche Regelung (von 2006) sagt:

    «(4) Nachgestellte Erläuterungen, die häufig mit also, besonders, das heißt (d. h.), das ist (d. i.), genauer, insbesondere, nämlich, und das, und zwar, vor allem, zum Beispiel (z. B.) oder dergleichen eingeleitet werden:
    [...]
    Wird – im Unterschied zu den letztgenannten Beispielen – die Erläuterung in die substantivische oder verbale Fügung einbezogen, so grenzt man sie mit einfachem Komma ab:
    Auf der Ausstellung waren viele ausländische, insbesondere holländische Firmen vertreten. Wir erwarten dich nächste, das heißt vielleicht auch übernächste Woche zu einem Gespräch. Er wird sein Herz ausgeschüttet, das heißt alles erzählt haben.»
Heißt das, daß da kein paariges Komma gesetzt werden darf; und was ist in diesem Zusammenhang eine „substantivische oder verbale Fügung“?

redi

 

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Beiträge zu diesem Thema

Komma, § 77 (4)
rrbth -- Mi, 13.12.2006, 10:27
Re: Komma, § 77 (4)
Michael -- Mi, 13.12.2006, 12:20
Re: Komma, § 77 (4)
Michael -- Mi, 13.12.2006, 12:21