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Re: Komma, § 77 (4)

Autor:Michael
Datum: Mi, 13.12.2006, 12:20
Antwort auf: Komma, § 77 (4) (rrbth)

> Wird – im Unterschied zu den letztgenannten Beispielen – die
> Erläuterung in die substantivische oder verbale Fügung
> einbezogen, so grenzt man sie mit einfachem Komma ab:
> Auf der Ausstellung waren viele ausländische, insbesondere
> holländische Firmen vertreten. Wir erwarten dich nächste, das
> heißt vielleicht auch übernächste Woche zu einem Gespräch. Er
> wird sein Herz ausgeschüttet, das heißt alles erzählt haben. »
> Heißt das, daß da kein paariges Komma gesetzt werden darf; und
> was ist in diesem Zusammenhang eine „substantivische oder
> verbale Fügung“?

> redi

Auweia. Ich versuch's mal.

Substantivische Fügungen: "ausländische Firmen", "nächste Woche".
Hier ist die Erläuterung einbezogen, wenn sie zwischen der Beifügung ("ausländische") und ihrem Bezugswort ("Firmen") steht.

Verbale Fügung: "Herz ausschütten".
Hier ist die Erläuterung einbezogen, wenn sie zwischen den Teilen des Prädikats ("ausgeschüttet ... haben") steht und das Prädikat erläutert. (Also nicht bei: "Zur Ausstellung waren viele Firmen, insbesondere aus Holland, gekommen". Die Erläuterung steht zwar zwischen den Prädikatsteilen, erläutert aber nicht das Prädikat.)

Nicht ganz einfach ... Ich empfehle hierzu "Komma, Punkt und alle anderen Satzzeichen" aus dem Duden-Verlag, Abschnitt 67.

Gruß

MG

 

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Beiträge zu diesem Thema

Komma, § 77 (4)
rrbth -- Mi, 13.12.2006, 10:27
Re: Komma, § 77 (4)
Michael -- Mi, 13.12.2006, 12:20
Re: Komma, § 77 (4)
Michael -- Mi, 13.12.2006, 12:21