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> Was die berühmteste Inschrift dieses Wortlauts über dem Portal
> des Reichstagsgebäudes in Berlin angeht, lässt sich leider keine
> Aussage über die Schreibweise treffen, da es sich komplett um
> Versalien (Großbuchstaben) handelt. Die nicht uninteressante
> Geschichte dieser 1916 angebrachten Inschrift lässt sich
> übrigens hier nachlesen:
> http://www.loevy.de Ohne auf den (meiner Meinung nach
> bedenklichen) politischen Impetus Ihrer Aussagen einzugehen, sei
> hier die Sache rein orthografisch betrachtet. Man muss dann
> feststellen, dass die Großschreibung im Rahmen dieser Floskel
> nur von den Nazis gepflegt wurde, sich also auf einen recht
> begrenzten Zeitraum erstreckt. Darüber hinaus handelt es sich
> hier um einen feststehenden Ausdruck, der wenig Aufschluss
> darüber gibt, wie man "deutsches Volk" im Allgemeinen
> zu schreiben pflegte.> Die Rechtsprechung eröffnet die Urteilsverkündung mit der
> Formel: »Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil ...«. Da
> nach Artikel 20 II des Grundgesetzes die Rechtsprechung als Teil
> der Staatsgewalt beim Volk liegt, unterstützt diese Formel die
> Legitimation des urteilverkündenden Richters. Diese Formel war
> auch in der Rechtsprechung der Weimarer Republik üblich. In der
> Epoche der Monarchie verkündete man das Urteil im Namen des
> Landesherrn (Majestätsrecht), im 3. Reich »Im Namen des
> Deutschen Volkes«. Von 1945 bis 1950 hieß es dann »Im Namen des
> Rechts«.
> [Lexikon der sprichwörtlichen Redensarten: Name. Lexikon der
> sprichwörtlichen Redensarten, S. 4282
> (vgl. Röhrich-LdspR Bd. 3, S. 1075) (c) Verlag Herder
> http://www.digitale-bibliothek.de/band42.htm ] Aber, man
> vergleiche etwa die Rechtschreibung in der Einleitung von Meyers
> Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage, 1905—1909:> Wir dürfen von uns rühmen, daß wir das Beste gewollt und dem
> deutschen Volke nach bestem Wissen und Gewissen auch das Beste
> gegeben haben.
> [Meyers Großes Konversations-Lexikon: DB Sonderband: Legendäre
> Lexika, S. 328607
> (vgl. Meyer Bd. 1*, S. 8)] Oder auch hier ein Buchtitel von
> 1933, "Deutsches Land und deutsches Volk" von Hans
> Ludwig Oeser:> Bei Bedarf kann ich gerne noch weitere historische Belege
> beibringen. Festzuhalten ist also, dass "deutsches
> Volk", von einer mit gutem Grund abgeschafften
> Gerichtsurteil-Einleitung der Nazis abgesehen, seit je
> kleingeschrieben wurde. Dass heute die Kleinschreibung korrekt
> ist, darüber braucht man sich nicht lange unterhalten, dazu
> reicht ein Blick in den aktuellen Duden.> Grüße
> Julian
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Mit stehendem Applaus
MG