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Lieber Kai
Wenn ich zur Untermauerung meiner Argumentation schreibe
In einem amtlichen Dokument wie dem alten Personalausweis steht als Augenfarbe das Wort „graugrün“ (und zwar mit einem kleinen Anfangsbuchstaben).
und Du (ich nehme mir mal die Freiheit, einen Satzbau zu verwenden, in dem ganze Sätze enthalten sind)
als „Gegenargument“ schreibst
In meinem Perso steht Braungrün.
,
dann schließe ich daraus, dass Du dieses tust, um zu dokumentieren, dass die Großschreibung richtig wäre.
Wenn Du andererseits schreibst,
Im Perso steht „BRAUNGRÜN“.
,
dann kann man daraus weder das eine widerlegen, noch das andere beweisen,
weil es sozusagen indifferent ist.
Das heißt, das Argument
In meinem Perso steht Braungrün.
kann so ja gar nicht behauptet werden,
oder?
Gruß
Pumene