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Liebes Forum,
folgendes Original
"die Gewährung großzügiger Nachlässe ist gängie Praxis"
möchte ich so zitieren
XY behauptet, dass "die Gewährung großzügiger Nachlässe [gängige] Praxis" sei.
Ist das korrekt? Insbesondere meine ich die eckigen Klammern - die zitierte Stelle enthält ja nicht das Wort "gängige".
Was meint Ihr?
Vielen Dank und Gruß
Fin