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Hallo,
> Weil zum Zeitpunkt der Übergabe
> des Gebäudes noch bestimmte Arbeiten
> verrichtet werden mussten, wurde vereinbart,
> dass ein Teil der Kaufsumme in Höhe
> von xxx,-- vorerst nicht bezahlt, sondern
> bei yyy hinterlegt werden sollte, bis
> diese Arbeiten erledigt seien.
keine leichte Frage - immerhin widmet auch der Duden dem Thema "Indikativ oder Konjunktiv bei Konditionalsätzen" einigen Raum. Meinem Sprachgefühl nach würde ich hier aber den Indikativ verwenden, also "... bis diese Arbeiten erledigt sind.", da davon auszugehen ist, dass die Arbeiten auch tatsächlich erledigt werden.
Der Duden hierzu:
"Durch den Indikativ im Konditionalgefüge drückt der Sprecher aus, dass er das, was er aussagt, also Bedingung und Folge, als wirklich gesetzt, als real gegeben ansieht."
Gruß, Julian