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Re: Kasus "etwas Ähnliches"

Autor:Pumene
Datum: Sa, 16.09.2023, 15:30
Antwort auf: Kasus "etwas Ähnliches" (Guest101)

> Hallo zusammen,

> ich hätte eine Frage, und zwar bin ich mir unsicher, welcher
> Kasus in diesem Beispiel bei "etwas Ähnliches"
> verwendet wird:

> Er zeigte Symptome einer Grippe oder etwas Ähnlichem.
> /Er zeigte Symptome einer Grippe oder etwas Ähnlichen.

> Was wäre hier richtig? Intuitiv würde ich hier den Dativ der
> ersten Variante als richtig erachten, vielleicht, weil man in
> Gedanken ein "von" ergänzen würde.
> Wenn ich aber näher darüber nachdenke sollte da aber eigentlich
> auch Genitiv stehen, weil Grippe ja auch Genitiv ist, also die
> 2. Variante.

> Was ist denn in dem Fall nun tatsächlich und nicht nur gefühlt
> richtig?

Da ein substantiviertes Adjektiv nach „etwas“ stark dekliniert wird, müsste „Ähnlichen“ richtig sein:

https://www.deutschplus.net/pages/Indefinitpronomen_etwas_nichts

Zitat 1

Bemerkungen:

1. Zur Verstärkung der Unbestimmtheit ist das Pronomen etwas mit "irgend-" kombinierbar (irgendetwas).

2. Wenn nach den Pronomen etwas oder nichts ein nominalisiertes Adjektiv steht, dann wird es im Singular Neutrum nach der dritten Kategorie der Adjektivdeklination dekliniert.

Zitatende 1

Ohne Artikel
Kasus Femininum Maskulinum Neutrum Plural
Nominativ ähnliche ähnlicher ähnliches ähnliche
Genitiv ähnlicher ähnlichen ähnlichen ähnlicher
Dativ ähnlicher ähnlichem ähnlichem ähnlichen
Akkusativ ähnliche ähnlichen ähnliches ähnliche

Zitat 2

Funktion: Beide werden sowohl als Pronomen, d.h. als Stellvertreter eines Nomens, als auch als Artikelwörter - meistens vor einem nominalisierten Adjektiv, seltener vor einem Pronomen - benutzt. Sie stehen nur im Neutrum Singular und sind unveränderlich in allen Kasus.

Zitatende 2

Das Problem ist allerdings, dass diese „Nominalphrase“ im Genitiv meiner Meinung nach keinen eindeutigen „Kasusmarker“ [„ähnlichen“ könnte ja auch Maskulinum Singular Akkusativ sein] enthält, so dass so eine Formulierung „oder etwas Ähnlichen“ nicht so optimal ist:

https://grammis.ids-mannheim.de/progr@mm/4048

Zitat

Eine Nominalphrase im Genitiv muss hinreichend kasusspezifisch sein. Das bedeutet:
Keine bloßen Nomina: Da Nomina nur in Begleitung von flektierten Artikeln und/oder Adjektiven Kasusmarker erhalten (und infolge kasusspezifisch sein können), kann eine Nominalphrase im Genitiv überhaupt nur in Begleitung solcher flektierten Artikel und/oder Adjektive gebildet werden.

Zitatende

Das Wort „etwas“ ist kein flektierter Artikel.

https://grammis.ids-mannheim.de/progr@mm/4048#:~:text=Spezifische%20Kasusmarker%3A%20Nur%20%2Der%2C,dieser%20Marker%20muss%20gegeben%20sein.

Zitat 1

Besonderheiten bei Nominalphrasen im Genitiv

Während die Kasuslosigkeit der Feminina bzw. Unterspezifiziertheit der Maskulina und Neutra bei der Bildung von Nominalphrasen in anderen Kasus kein Problem darstellt, führt sie bei solchen im Genitiv hingegen dazu, dass sie ungrammatisch werden. Es muss auf Ersatzkonstruktionen ausgewichen werden:

Mit Begleiter: die chemischen Bestandteile der Luft
Kasuslos (ohne Begleiter): * die chemischen Bestandteile Luft
Ersatzkontruktion: die chemischen Bestandteile von Luft
Unflektierte Artikel sind ebenfalls nicht akzeptabel:

Mit flektiertem Artikel: [...] dem momentanen Wunsch manch eines Fussballers und manch einer Fussballerin [...] (St. Galler Tagblatt, 05.07.1999)
Nur unflektierter Artikel: * dem Wunsch manch Fussballerin
Die Bildung einer Nominalphrase im Genitiv ist nur in Begleitung von flektierten Artikeln und/oder Adjektiven möglich.
Eine weitere Einschränkung betrifft den Kasusmarker -en. Da er auch den Akkusativ kennzeichnet, ist er am Artikel/Adjektiv für die Markierung des Genitivs nicht spezifisch genug und für die Bildung einer Nominalphrase im Genitiv daher ausgeschlossen.

Genitivformen auf -en (Abschnitt ein-/ausblenden)
Die Bedingung, dass die Bildung einer Nominalphrase im Genitiv nur in Begleitung von flektierten Artikeln und/oder Adjektiven möglich ist, ist noch nicht hinreichend formuliert. Auch Bildungen mit Artikeln, die Genitivformen nach dem Muster der Adjektivflexion (siehe Flexion der Artikel) mit -en besitzen, sind ausgeschlossen, falls ein Nomen mit n-Kasusflexion folgt. Die Kombination von -en beim Begleiter und -en beim Nomen wäre hier zur Markierung des Genitivs nicht spezifisch genug. Beispiele:

Der Hund mag manches Menschen bester Freund sein. (Mannheimer Morgen, 17.10.2001)
Und des Menschen Lust ist manchen Tieres Leid. (Berliner Zeitung, 16.07.2003)
Nicht möglich: * der beste Freund manchen Menschen
Ein nur von der CDU gebildeter Senat ist der Wunsch jedes Zehnten. (die tageszeitung, 02.03.1993) .
Nicht möglich: * der Wunsch jeden Zehnten

Zitatende 1

Zitat 2

Eine Nominalphrase im Genitiv muss hinreichend kasusspezifisch sein. Das bedeutet:
Keine bloßen Nomina: Da Nomina nur in Begleitung von flektierten Artikeln und/oder Adjektiven Kasusmarker erhalten (und infolge kasusspezifisch sein können), kann eine Nominalphrase im Genitiv überhaupt nur in Begleitung solcher flektierten Artikel und/oder Adjektive gebildet werden.
Spezifische Kasusmarker: Nur -er, -(e)s und -s sind für eine Nominalphrase im Genitiv als Endungen am Nomen oder seinen Begleitern hinreichend kasusspezifisch, d.h. mindestens ein Vorkommen dieser Marker muss gegeben sein.

Zitatende 2

So sind die Vorschläge der anderen Antwortenden besser.

 

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