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Re: neben... auch: Verständnisfrage

Autor:Pumene
Datum: Di, 31.10.2023, 09:29
Antwort auf: Re: neben... auch: Verständnisfrage (Ricarda Vätzak)

> Ergo lautet deine Schlussfolgerung, dass Susanne Unrecht hatte?
> Dann sag dies doch deutlich. :-)
So einfach ist die ganze Sache gar nicht:

Hallo,
ich bin über folgenden Satz gestolpert (sprichwörtlich, da ich ihn offensichtlich falsch verstanden habe):
"Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe" (ist beizubringen). "Bei Vorehen ist dies neben dem Scheidungsurteil auch eine neue Eheurkunde."
Ich hatte das so verstanden:
Scheidungsurteil und Eheurkunde sind gleichberechtigt. Entweder ich lege das erstere vor, oder das letztere.
Warum habe ich das falsch verstanden? Mir wurde gesagt, die Formulierung sei eindeutig und ich sei dumm.
In dem Satz...
"Mit Klammern kann man neben einzelnen Ganzsätzen insbesondere auch größere Textteile einschließen und auf diese Weise als selbständige Texteinheit kennzeichnen."
... sind doch die "Ganzsätze" gleichberechtigt mit den "größeren Textteilen", man kann entweder das eine, oder das andere machen. Warum soll das bei meinem Bürokratensatz nun anders sein?
Der vollständige Satz lautet übrigens:
"Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe / die Auflösung der letzte eingetragenen Lebenspartnerschaft. Bei Vorehen ist dies neben dem Scheidungsurteil oder der Sterbeurkunde des früheren Ehegatten auch eine neue Eheurkunde bzw. ein neuer beglaubigter Ausdruck/beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt (Gebühr 10,-- €)."
Bin ich vielleicht einfach nur über die vielen Behördenspracheneinschübe gestolpert?
Ich steh grad voll im Wald und komme mir einfältig vor.
Ich freue mich auf Erklärungen und wenn möglich auch Fundstellen, wo steht, dass der Satz eindeutig ist (so er es ist).
Viele Grüße
Susanne

Das „neben“ … „(insbesondere) auch“ steht im erfragten Beispiel nicht im ersten Satz mit der Ellipse „ist beizubringen“, sondern im zweiten Satz „(Bei Vorehen) ist (dies) „neben“ … „(insbesondere) auch“ “ usw.
Der Vergleichssatz enthält die Formulierung „… „kann man“ „neben“ … „insbesondere auch“.

Die Sätze sind bezüglich des bei „neben“ … „(insbesondere) auch“ nicht unmittelbar vergleichbar, was die Bedeutung von „neben“ betrifft, wie Susanne es sich vorstellt.

„Neben-“ kann ja ganz unterschiedliche Bedeutungen haben, eine „Nebenfrau“ im Mannschaftssport ist etwas völlig anderes als eine „Nebenfrau“ bei Kulturen mit mehreren Ehefrauen in einer Ehe mit einem Mann.

Ein Nebensatz wird von einer unterordnenden Konjunktion eingeleitet, eine nebenordnende Konjunktion kann einen zweiten Hauptsatz einleiten.

Eine Formulierung des zweiten Satzes mit „Bei Vorehen kann das nebeninsbesondere auch(sein)“ wäre eindeutig, bei der obigen Formulierung könnte man sich vielleicht streiten. Der Streit wäre aber nicht wegen des „neben“ … „(insbesondere) auch“, sondern wegen des Unterschieds „ist“ versus „kann (sein)“.

PS:

Der Hintergrund, dass ich mich mit so einem uralten Beitrag beschäftige, war, dass gestern Vormittag ein Beitrag darauf Bezug nahm, der inzwischen gelöscht wurde, weil er lediglich das lapidare Wort „helo“ (oder so ähnlich) enthielt.

 

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