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Re: neben... auch: Verständnisfrage

Autor:Gernot Back
Datum: Di, 31.10.2023, 10:59

> So einfach ist die ganze Sache gar nicht:

> Hallo,
> ich bin über folgenden Satz gestolpert (sprichwörtlich, da ich
> ihn offensichtlich falsch verstanden habe):
> "Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der
> letzten Ehe" (ist beizubringen). "Bei Vorehen
> ist dies neben dem Scheidungsurteil
> auch eine neue Eheurkunde."
> Ich hatte das so verstanden:
> Scheidungsurteil und Eheurkunde sind gleichberechtigt. Entweder
> ich lege das erstere vor, oder das letztere.
> Warum habe ich das falsch verstanden? Mir wurde gesagt, die
> Formulierung sei eindeutig und ich sei dumm.

Die Formulierung ist in der Tat eindeutig, Susanne und du habt sie richtig verstanden und ihr seid deshalb auch nicht »dumm«, anders als jemand, der das möglicherweise behauptet.

> In dem Satz...
> "Mit Klammern kann man neben
> einzelnen Ganzsätzen insbesondere auch größere
> Textteile einschließen und auf diese Weise als selbständige
> Texteinheit kennzeichnen."
> ... sind doch die "Ganzsätze" gleichberechtigt mit den
> "größeren Textteilen", man kann entweder das eine,
> oder das andere machen. Warum soll das bei meinem Bürokratensatz
> nun anders sein?

… ist es ja nicht!

> Der vollständige Satz lautet übrigens:
> "Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten
> Ehe / die Auflösung der letzten eingetragenen
> Lebenspartnerschaft. Bei Vorehen ist dies neben dem
> Scheidungsurteil oder der Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
> auch eine neue Eheurkunde bzw. ein neuer beglaubigter
> Ausdruck/beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten
> Ehe, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt (Gebühr 10,--
> €)."

Die Möglichkeiten sind deshalb alternativ, weil man davon ausgeht, dass Standesämter schon keinen Fehler machen und eine neue Ehe nicht beurkunden würden, wenn ihnen ein Nachweis über die Auflösung der jeweils letzten Ehe davor nicht vorgelegt worden wäre.

> Bin ich vielleicht einfach nur über die vielen
> Behördenspracheneinschübe gestolpert?
> Ich steh grad voll im Wald und komme mir einfältig vor.
> Ich freue mich auf Erklärungen und wenn möglich auch
> Fundstellen, wo steht, dass der Satz eindeutig ist (so er es
> ist).
> Viele Grüße
> Susanne

> Das „neben“ … „(insbesondere) auch“ steht im erfragten Beispiel
> nicht im ersten Satz mit der Ellipse „ist
> beizubringen“, sondern im zweiten Satz „(Bei Vorehen)
> ist (dies) „neben“ … „(insbesondere) auch“ “ usw.
> Der Vergleichssatz enthält die Formulierung „… „kann man“
> „neben“ … „insbesondere auch“.

»Ist … zu« ist eine Alternative zu Passiv mit Modalverb. Es steht dem Rezipienten der Aussage frei, zu entscheiden, als welches Modalverb dieses »ist … zu« zu interpretieren ist. Eine Behörde, die sich schwammig ausdrückt, hat sich nicht zu wundern, wenn sie nicht so verstanden wird, wie sie das möchte.

Hier ist die Formulierung aber noch nicht einmal schwammig, weil ja nur ein Nachweis über die Auflösung der letzten Vorehe beizubringen ist und nicht mehrere. Sonst hätte die Behörde ja formuliert:
»Urkundliche Nachweise über die Auflösung der letzten Ehe (sind beizubringen).«

 

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