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> "zum Nachweis möglicher auf eine Erkrankung hindeutender
> Symptome"
> oder
> zum Nachweis möglicher auf eine Erkrankung hindeutende Symptome?
Es geht um den Nachweis der »Symptome«. Deren PartizipialaAttribute (»möglicher« und »hindeutender«) müssen also beide zusammen mit »Symptome« im Genitiv stehen.
Erstere Konstruktion ist aber auch tautologisch: Wenn ich Symptome nicht sofort erkennen und sie erst über Laboruntersuchungen nachweisen kann, dann existieren diese Symptome doch sowieso nur möglicherweise! Du kannst das »möglicher« also ohne Bedeutungsverlust streichen.
Vielleicht möchtest du aber auch etwas ganz anderes sagen, nämlich dass die offensichtlichen Symptome möglicherweise auf eine Erkrankung hindeuten, dass es dazu aber noch eines Nachweises bedarf. Wenn dem so ist, dann sag es doch auch so:
zum Nachweis möglicherweise auf eine Erkrankung hindeutender Symptome
Oder meinst du es vielleicht noch ganz anders:
zum Nachweis einer Erkrankung, auf die entsprechende Symptome bereits hindeuten