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Re: Kasus bei komplexen Partizipialattributen

Autor:Pumene
Datum: Do, 22.02.2024, 10:08

> Wechselflexion ist hier ausgeschlossen, da wir es hier mit einem
> Genitiv und keinem Dativ Singular im Maskulinum oder Neutrum zu
> tun haben.
Du hast recht, was den modernen Sprachgebrauch angeht. Früher war das möglicherweise anders:

https://grammis.ids-mannheim.de/fragen/44

Zitat

Regel aus dem Duden von 1935 (Abschnitt ein-/ausblenden)
"Gehen dem Hauptwort zwei Eigenschaftswörter voraus, so ist zu unterscheiden, ob das dem Hauptwort unmittelbar voranstehende mit diesem einen Begriff bildet, der durch das vorausgehende Eigenschaftswort näher bestimmt werden soll, oder ob beide Eigenschaftswörter in gleicher Weise dem Hauptwort als Beifügung beigelegt sind. In jenem Falle steht (im Wesfall und im Wemfall) das letzte Eigenschaftswort in der schwachen, in diesem Fall in der starken Form. Beide Fälle lassen sich leicht dadurch unterscheiden, daß man in jenem die Eigenschaftswörter weder durch einen Beistrich trennen noch durch und verbinden kann, während beides in diesem Falle möglich ist bzw. eins von beiden sogar geschehen muß.

Beispiele: Bewirtet mit köstlichem weißen Weine = mit köstlichem Weißwein; dagegen mit schmackhafter, gesunder Kost, oder: mit schmackhafter und gesunder Kost. Dort ist die Rede von weißem Weine, der köstlich, hier von einer Kost, die schmackhaft und gesund ist. Zwischen (der Geschmack) alter herber Weine und (der Geschmack) alter herben Weine ist ein Unterschied. Im letzten Fall ist nur ein Gegensatz gedacht, nämlich der zu jungen herben Weinen, während im ersteren an einem Gegensatz zu jungen und zu süßen Weinen gedacht werden kann." (Der große Duden - Grammatik der deutschen Sprache, 1935, S.205-206)

Zitatende

 

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Beiträge zu diesem Thema

Kasus bei komplexen Partizipialattributen
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Re: Kasus bei komplexen Partizipialattributen
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Pumene -- Do, 22.2.2024, 10:08
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Gernot Back -- Do, 22.2.2024, 10:36